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BSG, 01.03.1989 - 2 RU 39/88 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
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- BSG, 15.07.1982 - 5b RJ 86/81
Anspruch auf rechtliches Gehör; Gerichtskunde; Verweisungstätigkeit
Auszug aus BSG, 01.03.1989 - 2 RU 39/88
Da die Gerichtskunde an die Stelle einer ohne sie erforderlichen Beweisaufnahme tritt, folgt aus § 128 Abs. 2 SGG, daß die Tat- sache und ihre Gerichtskundigkeit zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht werden müssen, damit die Beteiligten Gelegenheit haben, sich dazu zu äußern (…BSG SozR Nr. 91 zu § 128 SGG; SozR 1500 § 62 Nr. 11, § 128 Nr. 15).Ist das nicht geschehen, so ist nicht nur § 128 Abs. 2 SGG verletzt, sondern gleichzeitig auch der in Art. 103 Abs. 1 GG garantierte und in § 62 SGG konkretisierte Anspruch auf rechtliches Gehör (BSG SozR 1500 § 62 Nr. 11).
- BSG, 20.08.1987 - 5a RKn 16/86
Rechtliches Gehör
Auszug aus BSG, 01.03.1989 - 2 RU 39/88
Der Beklagte hatte also keine Gelegenheit, sich zu diesen Erfahrungssätzen, mit denen er im übrigen nicht rechnen mußte, zu äußern und dagegen gerichtete Anträge zu stellen (s BSG SozR 1500 § 62 Nr. 24). - BSG, 31.01.1989 - 2 RU 17/88
Auszug aus BSG, 01.03.1989 - 2 RU 39/88
Die Entscheidung des Revisionsgerichts kann sich daher auf einen der geltend gemachten Verfahrensmängel stützen, ohne daß damit angenommen werden kann, daß die anderen Verfahrensmängel nicht für durchgreifend erachtet würden (s Urteil des Senats vom 31. Januar 1989 - 2 RU 17/88 - mwN).